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BAG, 21.05.1985 - 3 AZR 271/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Gelsenkirchen, 12.08.1982 - 3 Ca 267/82
- LAG Hamm, 16.03.1983 - 12 Sa 1433/82
- BAG, 21.05.1985 - 3 AZR 271/83
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Hamm, 16.03.1983 - 12 Sa 1433/82
Auszug aus BAG, 21.05.1985 - 3 AZR 271/83
hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 21. Mai 1985 durch den Vorsitzenden Richter Professor Dr. Dieterich, die Richter Griebeling und Dr. Peifer sowie den ehrenamtlichen Richter Weinmann und die ehrenamtliche Richterin Wax für Recht erkannt: 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 16. März 1983 - 12 Sa 1433/82 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 12.02.2015 - 10 AZR 72/14
Zuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit
Dies hat das Bundesarbeitsgericht bereits mehrfach zu den inhaltsgleichen Vorgängerregelungen der Rahmentarifverträge für die gewerblichen Beschäftigten im Gebäudereinigerhandwerk vom 26. November 1979 (RTV 1979) und vom 17. Juli 1984 (RTV 1984) entschieden (BAG 21. Mai 1985 - 3 AZR 271/83 - zu 1 b der Gründe; 28. Januar 1987 - 4 AZR 241/86 -) .Dies haben die Tarifvertragsparteien als weniger belastend angesehen und deshalb mit einem geringeren Zuschlag ausgeglichen (vgl. dazu BAG 21. Mai 1985 - 3 AZR 271/83 - zu 3 der Gründe) .
- LAG München, 25.09.2013 - 5 Sa 333/13
Gebäudereinigung, Sonn- und Feiertagsarbeit
Damit stellt sich der in Buchst. g) geregelte Tatbestand als Ausnahmeregelung zu den zuvor geregelten Tatbeständen der Buchst. d), e) und f) dar (BAG vom 21.05.1985 - 3 AZR 271/83).